44. BImSchV: Übergangsregelung endet am 31.12.2027
Was Betreiber von Bestands-Holzfeuerungsanlagen jetzt prüfen sollten Zum 31. Dezember 2027 endet die Übergangsregelung der 44. BImSchV für bestehende Holzfeuerungsanlagen von 1 MW bis < 5 MW Feuerungswärmeleistung, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden. Ab 1.
